
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
„Versuche, die Welt durch die Augen eines Kindes zu sehen. Tauche tief ein in ihre Gedanken und Gefühle, denn auch sie sind Teil dieser Erde. Begegne ihnen mit Aufmerksamkeit und einem Lächeln.“
– Ramón Villeró
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen (“seelischen”) Erkrankungen mit Hilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können. In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wird das Lebensumfeld (Eltern, Kindergarten, Schule u.w.) mit Einverständnis der Patienten und ihrer Bezugspersonen in therapeutische Prozesse einbezogen.

Tiefenpsychotherapeutische Psychotherapie
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungs- erfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsicht in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.

Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nichtbewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen ihrer oder seiner Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin oder der Patient zur aktiven Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.
Kostenübernahme einer Psychotherapie
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Kostenübernahme: Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Paar- , Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.
Antragsstellung: Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin und Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die “Chemie” zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.
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Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen bei gegebener Indikation in der Regel die Kosten für die Psychotherapie.
Den genauen Umfang der Kostenübernahme erfragen Sie vor Aufnahme telefonisch bei Ihrer Krankenkasse und / oder der Beihilfestelle, da sich dieser nach Ihrem individuellen Tarif/Vertrag richtet. Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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Sie können Therapiesitzungen, Einzel-Coachings sowie einzelne Beratungsstunden zu Erziehungsfragen auch selbst zahlen. Bei Bedarf, sprechen Sie uns gerne an.
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Die Angehörigen von schwerkranken Patienten empfinden oft jahrelang eine große psychische Belastung, die sogar in eine eigene psychische oder körperliche Erkrankung münden kann. Insbesondere Kinder sind gefährdet.
Genau hier setzt der Vertrag mit der Techniker Krankenkasse an, der die psychotherapeutische Beratung von Familien – insbesondere von Kindern – schwer kranker Patienten als ergänzende Leistung der Techniker Krankenkasse festschreibt.
Siehe hierzu:
Schweigepflicht & Datenschutz
Als Psychotherapeutinnen sind wir an die Schweigepflicht und an die Einhaltung des Datenschutzes gebunden. Mehr Informationen hierzu auf:
Berufsordnung §7 und §12 siehe www.lpk-bw.de
Bundeskinderschutzgesetz (4KKG) siehe Deutscher Kinderschutzbund www.dksb.de und
www.datenschutzbeauftragter-info.de/kindeswohlgefaehrdung-vs-datenschutz